Homöopathie

Das Grundprinzip der Homöopathie lautet: „Ähnliches heilt Ähnliches“. Dieser sogenannten Ähnlichkeitsregel verdankt sie auch ihren Namen.

Der setzt sich zusammen aus den griechischen Wörtern „Homoion“ für ähnlich und „Pathos“ für Leiden. Eine Idee des deutschen Apothekers und Arztes Samuel Hahnemann. Er stellte Ende des 18. Jahrhunderts den medizinischen Grundsatz auf.

Konkret bedeutet dies: Ein Kranker wird mit dem Mittel behandelt, das bei einem Gesunden ähnliche Symptome auslöst. Nimmt ein Gesunder beispielsweise wilden Jasmin zu sich, dann zeigt er typische Grippesymptome wie Fieber und Abgeschlagenheit. Also wird wilder Jasmin oft als Bestandteil homöopathischer Grippemittel eingesetzt.

Jedes homöopathische Mittel gibt es in unterschiedlichen Potenzen. Verdünnung bedeutet in der Homöopathie, dass sich damit die Wirkung verstärken soll. Deshalb entwickelte Samuel Hahnemann die Verdünnungsmethode des Potenzierens. Dabei beschreibt die Potenz den Grad der Verdünnung. Verabreicht werden die Mittel entweder als Globuli (Streukügelchen), Tabletten oder Tropfen.

Die Homöopathie ist eine sanfte Behandlungsmethode und eignet sich daher auch für Kinder und chronisch Kranke. Eine homöopathische Anamnese und Untersuchung umfasst alle Beschwerden, Symptome und Besonderheiten eines Menschen. Es geht darum, sich ein Gesamtbild des Menschen zu machen. Das und die genaue Kenntnis der Wirkstoffe sind die Basis einer erfolgreichen Behandlung.

Von der evidenzbasierten Medizin  wird die Homöopathie kaum anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, und monographiert die Inhaltsstoffe, regelt auch die Qualitätsparameter.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.

 

 

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